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Fahrerlaubnisklassen |
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Klasse
M >
Klasse S >
Klasse A1 > Klasse
A > Klasse
B > Klasse
BE > Klasse
L
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y
nach oben
Klasse M
Mit der Fahrerlaubnis Klasse M darf man
fahren:
Mindestalter
Besonderheiten
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y
nach oben
Klasse S
Mit der Fahrerlaubnis
Klasse S darf man fahren:
Mindestalter
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y
nach oben
Klasse A1
Mit der Fahrerlaubnis Klasse A1 darf man
fahren:
Eingeschlossen sind die Klassen
Mindestalter
Besonderheiten
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y
nach oben
Klasse A
beschränkt
Mit der Fahrerlaubnis Klasse A
beschränkt darf man fahren:
Eingeschlossen sind die Klassen
Mindestalter
Besonderheiten
-
Die Fahrerlaubnis berechtigt zunächst
nur zum Führen von Krafträdern mit nicht mehr als 25 kW und einem
Leergewicht von mindestens 6,25 kg/kW. Nach 2 Jahren entfällt die
Beschränkung. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Führerschein muss
nicht umgetauscht werden.
-
Ist der Führerscheinbewerber
mindestens 25 Jahre alt, kann auf Antrag die Beschränkung vor Ablauf der 2
Jahre gestrichen werden. Voraussetzung ist eine praktische Ausbildung. Dann
muss nur eine praktische Prüfung auf einem leistungsunbegrenzten Kraftrad
abgelegt werden. In diesem Fall beträgt die Prüfzeit nur 40 min.
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| Klasse A unbeschränkt
- Direkteinstieg
Mit der Fahrerlaubnis Klasse A
unbeschränkt darf man fahren:
Eingeschlossen sind die Klassen
Mindestalter
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y
nach oben
Klasse B
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B darf man
fahren:
Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem
Fahrersitz, zulässige Gesamtmasse 3,5 t
-
ein Anhänger mit max. 750 kg
zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden
-
ist die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers größer als 750 kg, aber nicht größer als die Leermasse des
Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht größer
als 3,5 t, darf der Anhänger mitgeführt werden.
Eingeschlossen sind die Klassen
Mindestalter
*
Im Rahmen des
Begleiteten
Fahrens
kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE
bereits mit 17
Jahren erworben werden. |
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y
nach oben
Klasse BE
Mit der Fahrerlaubnis Klasse BE darf man
fahren:
Eingeschlossen sind die Klassen
Notwendiger Vorbesitz
Mindestalter
Besonderheiten
*
Im Rahmen des
Begleiteten
Fahrens
kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE
bereits mit 17
Jahren erworben werden. |
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y
nach oben
Klasse L
Mit der Fahrerlaubnis Klasse L darf man
fahren:
-
Land- oder forstwirtschaftliche
Zugmaschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung
-
bbH max. 32 km/h
-
Anhänger mit einer bbH von max. 25
km/h dürfen mitgeführt werden
-
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bbH
max. 25 km/h, auch mit Anhänger
-
Flurförderzeuge (Stapler), bbH max. 25
km/h, auch mit Anhänger
Mindestalter
Praktische Ausbildung
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