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Fahrerlaubnisklassen

> Klasse M    >  Klasse S    > Klasse A1    > Klasse A    > Klasse B    > Klasse BE    > Klasse L


 

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Klasse M

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse M darf man fahren:

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 45 km/h

Mindestalter

  • 16 Jahre

Besonderheiten

  • Die Fahrerlaubnis wird nicht auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung beschränkt, auch wenn das Prüfungsfahrzeug automatische Kraftübertragung hatte.

 


 

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Klasse S

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse S darf man fahren:

  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

    • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

    • mit Motoren-/ Antriebsarten:

      • Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm

      • andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung

      • Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung

Mindestalter

  • 16 Jahre

 


 

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Klasse A1

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A1 darf man fahren:

  • Leichtkrafträder, max. 125 ccm Hubraum, max. Leistung 11 KW

Eingeschlossen sind die Klassen

  • M

Mindestalter

  • 16 Jahre

Besonderheiten 

  • Vor Erreichen des 18 Lebensjahres darf der Fahrer nur Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h fahren.

 


 

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Klasse A beschränkt

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt darf man fahren:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bbH von mehr als 45 km/h. Die Motorleistung ist begrenzt auf 25 kW (34 PS). Pro Kilogramm Leergewicht darf die Motorleistung nicht mehr als 0,16 kW betragen.

Eingeschlossen sind die Klassen

  • M, A1

Mindestalter

  • 18 Jahre

Besonderheiten 

  • Die Fahrerlaubnis berechtigt zunächst nur zum Führen von Krafträdern mit nicht mehr als 25 kW und einem Leergewicht von mindestens 6,25 kg/kW. Nach 2 Jahren entfällt die Beschränkung. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Führerschein muss nicht umgetauscht werden.

  • Ist der Führerscheinbewerber mindestens 25 Jahre alt, kann auf Antrag die Beschränkung vor Ablauf der 2 Jahre gestrichen werden. Voraussetzung ist eine praktische Ausbildung. Dann muss nur eine praktische Prüfung auf einem leistungsunbegrenzten Kraftrad abgelegt werden. In diesem Fall beträgt die Prüfzeit nur 40 min.

 


 

Klasse A unbeschränkt - Direkteinstieg

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt darf man fahren:

  • alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm von mehr als 45 km/h.

Eingeschlossen sind die Klassen

  • M, A1

Mindestalter

  • 25 Jahre

 


 

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Klasse B

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B darf man fahren:

Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zulässige Gesamtmasse 3,5 t

  • ein Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden

  • ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg, aber nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht größer als 3,5 t, darf der Anhänger mitgeführt werden.

Eingeschlossen sind die Klassen

  • M, S, L

Mindestalter

  • 18 Jahre *

* Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE

    bereits mit 17 Jahren erworben werden.

 


 

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Klasse BE

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse BE darf man fahren:

  • Kombinationen, die aus Fahrzeugen der Klasse B mit Anhängern gebildet werden und nicht unter die Klasse B fallen; wenn z.B. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt.

Eingeschlossen sind die Klassen

  • M, S, L

Notwendiger Vorbesitz

  • Klasse B

Mindestalter

  • 18 Jahre*

Besonderheiten 

  • Der Antrag auf Klasse BE kann zusammen mit dem Antrag auf Klasse B gestellt werden. Die Prüfung der Klasse BE darf aber erst abgelegt werden, wenn die der Klasse B bestanden ist.

* Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE

    bereits mit 17 Jahren erworben werden.

 


 

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Klasse L

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse L darf man fahren:

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung

  • bbH max. 32 km/h

  • Anhänger mit einer bbH von max. 25 km/h dürfen mitgeführt werden

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger

  • Flurförderzeuge (Stapler), bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger

Mindestalter

  • 16 Jahre

Praktische Ausbildung

  • entfällt

 

 


Kontakt und Information
Telefon  07961/ 5 13 38 E-Mail Telefax  07961/ 56 60 53