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Weiterbildungskurse für Lkw-Fahrer


 

Weiterbildungskurse

für Lkw-Fahrer

nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ( BKrFQG )

 

Vorwort

>  Gesetzliche Grundlage

>  Besitzstand (Grundqualifikation)

>  Dauer (Grundqualifikation)

>  Verlängerung (Grundqualifikation)

>  Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008

>  Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009

>  Bescheinigung

>  Inhalte "Weiterbildung Lkw"

>  Kurs- und Zeitplanung

>  Kursgebühr

>  Kurstermine

>  Anmeldung

Anfahrt

 


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Vorwort

Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine “Grundqualifikation”.


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Gesetzliche Grundlage

Mit Wirkung vom 01. Oktober 2006 wurde die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer gesetzlich verabschiedet (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz).


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Besitzstand (Grundqualifikation)

Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).


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Dauer (Grundqualifikation)  

Die Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10.09.2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen.


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Verlängerung (Grundqualifikation)

Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils 5 Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.


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Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008

Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 (2015*) nachgewiesen werden.

*Sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation.


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Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009

Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014 (2016*) nachgewiesen werden.

*Sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation.


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Bescheinigung

Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In diesem Fall trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.


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Inhalte**  "Weiterbildung Lkw"

7h > Eco-Training
7h > (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
7h > Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
7h > Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi
7h > Ladungssicherung

**unter Vorbehalt

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Kurs- und Zeitplanung

Die gesetzliche Anforderung von 35 Stunden Weiterbildung im Laufe von 5 Jahren lässt sich mit einem Kompaktkurs absolvieren.

Aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen ist eine Aufteilung in 5 Ausbildungseinheiten, pro Jahr eine Einheit a`7 Stunden zu je 60 Minuten, sinnvoll.

Der Unterricht findet immer Samstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr statt.

Andere Unterrichtstage auf Anfrage.


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Kursgebühr

Preis auf Anfrage.

In der Kursgebühr sind Lehrmaterial und Tagesverpflegung enthalten.


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Kurstermine

 

Siehe unter  > Termine

 


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Anmeldung

Informationen, Anmeldung, Termin- und Preisanfragen unter

                                 >  Telefon 07961/ 5 13 38

                                 >  Telefax 07961/ 56 60 53

                                 >  info@fahrschule-springer.de

                                 >  www.fahrschule-springer.de

 


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Anfahrt

 

Weiterbildungskurse finden immer in

73479 Ellw./ Neunheim, Boltersrotstraße 7 statt.

 

 

 


Kontakt und Information
Telefon  07961/ 5 13 38 E-Mail Telefax  07961/ 56 60 53