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Vorwort
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Wer
gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen
durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von
Fahrzeugen über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des
Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht
Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine
“Grundqualifikation”. |
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Gesetzliche Grundlage
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Mit
Wirkung vom 01. Oktober 2006 wurde die Aus- und Weiterbildung zum
EU-Berufskraftfahrer gesetzlich verabschiedet
(Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz). |
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Besitzstand (Grundqualifikation)
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Wer
einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September 2008
erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September
2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert
(Besitzstand). |
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Dauer
(Grundqualifikation)
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Die
Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10.09.2008 bei den D-Klassen
und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen. |
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Verlängerung
(Grundqualifikation)
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Die Verlängerung der Gültigkeit einer
Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je
60 Minuten für jeweils 5 Jahre. Die Weiterbildung kann auch in
Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben
werden. |
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Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008
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Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 (2015*)
nachgewiesen werden.
*Sieben Jahre Übergangsfrist bei
Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der
Grundqualifikation. |
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Führerschein Klasse
C1 bis CE vor dem 10.09.2009
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Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014 (2016*)
nachgewiesen werden.
*Sieben Jahre Übergangsfrist bei
Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der
Grundqualifikation. |
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Bescheinigung
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Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist
eines Besitzstandes der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt
werden. In diesem Fall trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl
95 in den Führerschein ein. |
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Inhalte**
"Weiterbildung Lkw"
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7h > Eco-Training
7h > (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
7h > Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
7h > Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi
7h > Ladungssicherung
**unter Vorbehalt |
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Kurs-
und Zeitplanung
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Die gesetzliche Anforderung von 35 Stunden Weiterbildung im Laufe von 5
Jahren lässt sich mit einem Kompaktkurs absolvieren.
Aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen ist eine Aufteilung in 5
Ausbildungseinheiten, pro Jahr eine Einheit a`7 Stunden zu je 60
Minuten, sinnvoll.
Der Unterricht findet immer Samstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Andere Unterrichtstage auf Anfrage. |
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Kursgebühr |
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Preis
auf Anfrage.
In der Kursgebühr sind Lehrmaterial und Tagesverpflegung enthalten. |
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Kurstermine |
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Siehe unter >
Termine
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Anmeldung |
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Informationen, Anmeldung, Termin- und Preisanfragen unter
> Telefon 07961/ 5 13 38
> Telefax 07961/ 56 60 53
>
info@fahrschule-springer.de
>
www.fahrschule-springer.de
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Anfahrt
Weiterbildungskurse finden immer in
73479 Ellw./ Neunheim, Boltersrotstraße 7 statt.
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